Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Anmeldung: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Er ist für uns dann verbindlich, wenn Ihre
Anmeldung von uns schriftlich bestätigt ist. Der Anmelder erklärt ausdrücklich,
für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung
aufgeführten Personen ein zu stehen.
2. Bezahlung
Mit dem Vertragsabschluss kann eine Anzahlung von mind. EURO 25,-
- höchstens EURO 300,-- pro Person, Zug um Zug gegen Aushändigung
eines Sicherungsscheines bzw. einer Bankgarantie im Sinne des
§ 651 k BGB gefordert werden. Die Restzahlung ist bei Aushändigung
oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, spätestens jedoch 30 Tage vor
Abreise.
Bei Überweisungen bitte Namen, Reiseziel- und Termin angeben.
Zusätzlich wegen eines Kundenwunsches erforderliche Telefonate oder
sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Bei kurzfristigen Anmeldungen (30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte
Reisepreis sofort fällig. Bei Musikreisen ist mit der Anzahlung
zusätzlich der Preis der Veranstaltungskarte zu leisten.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
(Katalog, Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung). Nebenabreden, die den Umfang
der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind berechtigt,
eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzunehmen, sofern zwischen
Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise
mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises setzen wir den Kunden darüber in Kenntnis. Der Kunde ist
in diesem Fall berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die
Preiserhöhung mehr als 5% des Gesamtpreises ausmacht. Der Rücktritt
in diesem Falle ist ohne Zahlung eines Entgeltes möglich.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem
Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der
Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag
zurückzutreten, die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen
verlangen.
b) Als Entschädigung sind zu zahlen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn EURO 30,-- Buchungsgebühr
Ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
mind. 30,-- Euro
Ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises,
mind. 30,-- Euro
Ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
mind. 30,-- Euro
Ab dem 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
mind. 50,-- Euro
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung ist der volle
Reisepreis zu entrichten. Eintrittskarten von Musik- und Kulturveranstaltungen
müssen bei Reiserücktritt voll bezahlt werden.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.(Kann
durch uns vermittelt werden).
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende
tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir können
dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der
Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Unabhängig von der Pauschalierung der Aufwendungen können wir
vom Kunden auf jeden Fall die tatsächlich nachgewiesenen Mehrkosten
verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl
von 25 Personen; die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet.
Sie erhalten den eingezahlten Reisebetrag umgehend zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer,
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl wir, als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes - für die gewissenhafte Reisevorbereitung
- für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
- für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
- für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer,
die lediglich vermittelt werden.( z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen,
etc.)
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung
aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann
der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung).
Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur
Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein,
soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe oder erklärt er, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise
infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen
Schriftform unbedingt empfohlen wird.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch
auf Rückführung. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu
einem Mangel an der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz
verlangen.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von
einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen und Beschränkungen geltend gemacht werden kann,
so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese
Vorschrift berufen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich
als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das
gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt
bleiben unsere Vermittlerpflichten. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
bleiben unberührt.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden
gering zu halten. Bei Reklamationen im Hotel hat der Kunde sofort die
Hotelleitung zu informieren und unser Büro in Kenntnis zu setzen, sofern
dies zumutbar ist. Kommt ein Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft
nicht nach, stehen ihm Ansprüche auf etwaige Rückerstattungen nicht
zu. Dem Unternehmer ist eine angemessene Frist zu setzen, dass er
Umstände, die von ihm nicht zu vertreten sind, anderweitig beheben
kann, so dass der Reisende das ihm Zustehende erhält.
Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen
nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und
Gesundheits-vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und
Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zufolge.
15. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern
bleibt vorbehalten.
Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Die Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen
festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und
damit entstehende Folgen und Kosten haften wir nicht.
Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Doppelzimmern. Einzelzimmer
sind beschränkt unter Aufpreis zu buchen.
Alle Auskünfte, die wir Ihnen weitergeben erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.